Mit der Fahrerlaubnis B dürfen Fahrzeugkombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t gefahren werden. Lediglich durch einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf diese Grenze auf bis zu 4,25 t überschritten werden.
Aufgrund schwerer Fahrzeuge ist diese Beschränkung für z.B. Kombinationen mit Wohnwagen nicht mehr immer einzuhalten. Es wurde deshalb die Möglichkeit geschaffen, die Fahrerlaubnis der Klasse B nach einer speziellen Fahrerschulung zu erweitern.
Es dürfen dann Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 t gefahren werden, bei denen der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat.
Diese Berechtigung wird durch Eintrag der Schlüsselzahl „96“ zur Klasse B im Führerschein dokumentiert.
Die Fahrerschulung darf ausschließlich von Fahrschulen und duch Fahrlehrer durchgeführt werden. Die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung wird von der Fahrschule bestätigt und berechtigt den Teilnehmer, die Erweiterung bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Er muss dazu keine Prüfung ablegen.
2,5 Zeitstunden d.h. 3 mal 45 Minuten zzgl. 15 Minuten
3,5 Zeitstunden d.h. 4 mal 45 Minuten zzgl. 30 Minuten
1 Zeitstunde d.h. 45 Minuten zzgl. 15 Minuten
Samstag, 25.01.25
Samstag, 22.03.25
Samstag, 24.05.25
Samstag, 26.07.25
Samstag, 27.09.25
Samstag, 22.11.25
Anmeldungen zu den jeweiligen Kursen per Tel: 0177 3410021
Pro Termin max. 3 Personen
|
|
|