B197 Gültig seit dem 01.04.2021
Die neue Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Hintergrund:
Im Zuge der Elektromobilität denkt die Regierung nun um. Da die meisten Autos mit zukunftsweisenden Antriebstechnologien wie Hybrid oder Strom, nur mit Automatikgetriebe erhältlich sind und das klassische Schaltgetriebe in Zukunft immer mehr verdrängt wird, muss auch das Fahrerlaubnisrecht angepasst werden.
Zukünftig soll der Fahrschüler seinen Führerschein grundsätzlich auf einem Auto mit automatischen Getriebe machen können, später aber trotzdem Schaltwagen fahren dürfen.
Ablauf der Ausbildung:
Von Beginn an der praktischen Ausbildung, fährst Du in einem unserer Automatikfahrzeuge.
Sobald Du deine Grundausbildung abgeschlossen hast, wechseln wir in einen Schaltwagen und Du absolvierst min. 10 Schaltwagenstunden, bis auch dieser super beherscht wird.
Das wird in einem min. 15 minütigen Test durch deinen Fahrlehrer bescheinigt.
Im Anschluss steigst Du wieder in unseren Automatik und machst in diesem Fahrzeug am Ende auch deine praktische Prüfung.
Vorteile dieser kombinierten Ausbildung:
- Du lernst sowohl den herkömmlichen Verbrenner, als auch einen modernen Elektroantrieb kennen.
- Du lernst die neuesten Fahrerassistenzsysteme kennen.
- Du lernst das Fahren mit Schaltung und Automatik.
- Deine Ausbildung wird ruhiger und entspannter. Es geht vom Leichten zum Schweren.
Wird der Führerschein dadurch jetzt teurer?
Nein! Ganz im Gegenteil. Dadurch, dass Du die min. 10 Schaltstunden in deine " normale" Führerscheinausbildung integrierst wird dein Führerschein nicht teurer.
Habe ich dadurch Einschränkungen?
Nein! Du bekommst am Ende einen vollwertigen Führerschein, mit dem Du in ganz Europa jedes Fahrzeug der Klasse B fahren darfst. Egal ob Schaltung oder Automatik.
Beachte aber bitte den Hinweis weiter unten!!!
Also gehe deinen Weg von Level zu Level hier bei uns und wir feiern am Ende deinen vollwertigen Führerschein!
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl B197 anstatt 78).
Schlüsselzahl B197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Wichtig!:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl B197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z.B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
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